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Rechtsprechung
   OLG München, 31.10.2012 - Verg 19/12   

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https://dejure.org/2012,33471
OLG München, 31.10.2012 - Verg 19/12 (https://dejure.org/2012,33471)
OLG München, Entscheidung vom 31.10.2012 - Verg 19/12 (https://dejure.org/2012,33471)
OLG München, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - Verg 19/12 (https://dejure.org/2012,33471)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    1. Werden für ein Bauvorhaben nicht nur die Bauleistung, sondern in einem gewissen Umfang auch Planungsleistungen ausdrücklich ausgeschrieben, sind diese bei der Schätzung des Gesamtauftragswertes zu berücksichtigen. 2. Bei fortbestehender Vergabeabsicht können die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von ausgeschriebenen Planungsleistungen bei der Schätzung des Gesamtauftragswertes

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Heranziehung unzutreffenden Vergleichsmaßstabs für Aufhebung einer Bauvergabe wegen unangemessener Preise ist vergaberechtswidrig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschreibung von Bau- und Planungsleistungen: Wie wird der Auftragswert ermittelt? (IBR 2013, 40)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1010
  • VergabeR 2013, 487
  • ZfBR 2013, 103 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 03.11.2011 - Verg 14/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzüglichkeit der Rüge eines

    Auszug aus OLG München, 31.10.2012 - Verg 19/12
    Für diesen Fall hat die Rechtsprechung schon wiederholt entschieden, dass die Rechtsverletzung dadurch beseitigt werden kann, dass die Aufhebungsentscheidung aufgehoben und das Ausschreibungsverfahren fortgesetzt wird (OLG Düsseldorf vom 13.12.2006 - Verg 54/06; OLG München vom 3.11.2011 - Verg 14/11 - und OLG Frankfurt aaO, jeweils als obiter dictum; vgl. auch Herrmann aaO vor § 17 VOB/A Rn. 17; Dieck-Bogatzke, Probleme der Aufhebung der Ausschreibung, VergabeR 2008, 392).

    Ein Kontrahierungszwang würde der wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers widersprechen (OLG München vom 3.11.2011 - Verg 14/11 und vom 28.8.2012 - Verg 11/12).

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2009 - 15 Verg 3/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Auffälliges Missverhältnis von Preis und Leistung;

    Auszug aus OLG München, 31.10.2012 - Verg 19/12
    Die Ermessensentscheidung kann von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüft werden (OLG Karlsruhe vom 27.7.2009 - 15 Verg 3/09; OLG Celle vom 10.6.2010 - 13 Verg 18/09), nämlich daraufhin, ob die Vergabestelle überhaupt ihr Ermessen ausgeübt hat (Ermessensnichtgebrauch) oder ob sie das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten, von einem nicht zutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, sachwidrige Erwägungen in die Wertung mit eingeflossen sind oder der Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt worden ist (Ermessensfehlgebrauch).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - Verg 54/06

    Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen erheblicher Überschreitung der

    Auszug aus OLG München, 31.10.2012 - Verg 19/12
    Für diesen Fall hat die Rechtsprechung schon wiederholt entschieden, dass die Rechtsverletzung dadurch beseitigt werden kann, dass die Aufhebungsentscheidung aufgehoben und das Ausschreibungsverfahren fortgesetzt wird (OLG Düsseldorf vom 13.12.2006 - Verg 54/06; OLG München vom 3.11.2011 - Verg 14/11 - und OLG Frankfurt aaO, jeweils als obiter dictum; vgl. auch Herrmann aaO vor § 17 VOB/A Rn. 17; Dieck-Bogatzke, Probleme der Aufhebung der Ausschreibung, VergabeR 2008, 392).
  • OLG Frankfurt, 28.06.2005 - 11 Verg 21/04

    Vergabeverfahren für einen "Abschleppdienst": Überprüfung der Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG München, 31.10.2012 - Verg 19/12
    Als schwerwiegender Grund ist von der Rechtsprechung anerkannt worden, dass keines der abgegebenen Angebote einen angemessenen Preis aufweist (OLG Frankfurt vom 28.6.2005 - 11 Verg 21/04).
  • BayObLG, 05.11.2002 - Verg 22/02

    Unselbständige Anschlussbeschwerde im wettbewerbsrechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG München, 31.10.2012 - Verg 19/12
    Eine Verpflichtung zur Erteilung des Zuschlags an einen Bieter kommt daher nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht, in denen die beantragte Zuschlagserteilung die einzige Möglichkeit zum rechtmäßigen Abschluss des Vergabeverfahrens darstellt (BayObLG vom 5.11.2002 - Verg 22/02).
  • OLG München, 28.08.2012 - Verg 11/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Rechtmäßigkeitsprüfung für die Aufhebung des

    Auszug aus OLG München, 31.10.2012 - Verg 19/12
    Ein Kontrahierungszwang würde der wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers widersprechen (OLG München vom 3.11.2011 - Verg 14/11 und vom 28.8.2012 - Verg 11/12).
  • OLG Celle, 10.06.2010 - 13 Verg 18/09

    Aufhebung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle; Kosten eines

    Auszug aus OLG München, 31.10.2012 - Verg 19/12
    Die Ermessensentscheidung kann von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüft werden (OLG Karlsruhe vom 27.7.2009 - 15 Verg 3/09; OLG Celle vom 10.6.2010 - 13 Verg 18/09), nämlich daraufhin, ob die Vergabestelle überhaupt ihr Ermessen ausgeübt hat (Ermessensnichtgebrauch) oder ob sie das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten, von einem nicht zutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, sachwidrige Erwägungen in die Wertung mit eingeflossen sind oder der Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt worden ist (Ermessensfehlgebrauch).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - Verg 34/10

    Wiederherstellung des Zuschlagsverbots im Vergabenachprüfungsverfahren;

    Auszug aus OLG München, 31.10.2012 - Verg 19/12
    Dieser Wert ist auch dann zugrunde zu legen, wenn sich im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens zeigen sollte, dass der Wert der benötigten Leistung oberhalb oder unterhalb des maßgebenden Schwellenwertes liegt (OLG Düsseldorf vom 22.7.2010 - Verg 34/10).
  • VK Saarland, 14.07.2010 - 1 VK 08/10

    1. Zwar sind Baunebenkosten grundsätzlich bei der Gesamtauftragsbewertung

    Auszug aus OLG München, 31.10.2012 - Verg 19/12
    33 Es trifft zwar zu, dass Baunebenkosten grundsätzlich bei der Schwellenwertberechnung nicht zu berücksichtigen sein sollen (Herrmann in Ziekow/Völlink § 1a VOB/A Rn. 8), doch gilt dies nicht für den Fall, dass der Auftraggeber sowohl die Leistung als auch die Planung ausschreibt, weil sich der Auftrag bzw. der abzuschließende Vertrag dann auf beide Leistungsteile bezieht (VK Saarland vom 14.7.2010 - 1 VK 08/2010).
  • OLG Schleswig, 28.01.2021 - 54 Verg 6/20

    Messeneubau - Ermittlung des Auftragswerts eines Bauauftrages im Vergaberecht -

    Jedenfalls Baunebenkosten sind danach nicht einzubeziehen (OLG München, Beschluss vom 31.10.2012, Verg 19/12, Rn. 33 bei juris; Dieckmann in: Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal, VgV, UVgO, 2. Aufl., § 3 VgV, Rn. 30).
  • OLG München, 04.04.2013 - Verg 4/13

    Vergabeverfahren: Ausnutzung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen als

    Diese kann von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüft werden (OLG München vom 6.12.2012 - Verg 25/12 und vom 31.10.2012 - Verg 19/12; OLG Celle vom 10.6.2010 - 13 Verg 18/09; OLG Karlsruhe vom 27.7.2009 - 15 Verg 3/09), nämlich daraufhin, ob die Vergabestelle überhaupt ihr Ermessen ausgeübt (Ermessensnichtgebrauch) oder ob sie das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten, von einem nicht zutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, sachwidrige Erwägungen in die Wertung mit eingeflossen sind oder der Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt worden ist (Ermessensfehlgebrauch).
  • VK Thüringen, 08.08.2017 - 250-4002-5960/2017-E-011-SM

    Auftragswert ist ohne Kostenpuffer zu schätzen!

    Ist dies der Fall, ist im Nachprüfungsverfahren von der vorgenommenen Schätzung des öffentlichen Auftraggebers auszugehen (OLG München, Beschluss vom 11.04.2013, Az.: Verg 3/13, Beschluss vom 31.10.2012, Az.: Verg 19/12; OLG Celle, Beschluss vom 12.07.2007, Az.: 13 Verg 6/07; OLG Dresden, Beschluss vom 24.07.2012, Az.: Verg 2/12).
  • VK Sachsen, 27.11.2017 - 1/SVK/025-17

    Wie wird der Auftragswert (ordnungsgemäß) geschätzt?

    Die Schätzung des Auftragswerts ist dann korrekt, wenn alle ausgeschriebenen Positionen zu ordnungsgemäß ermittelten Preisen bei der Berechnung berücksichtigt worden sind (OLG München, B. v. 31.10.2012 - Verg 19/12).
  • OLG München, 06.12.2012 - Verg 25/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufhebung der Ausschreibung wegen grundlegender

    Die Ermessensentscheidung kann von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüft werden (OLG München vom 31.10.2012 - Verg 19/12; OLG Karlsruhe vom 27.7.2009 - 15 Verg 3/09; OLG Celle vom 10.6.2010 - 13 Verg 18/09), nämlich daraufhin, ob die Vergabestelle überhaupt ihr Ermessen ausgeübt (Ermessensnichtgebrauch) oder ob sie das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten hat, von einem nicht zutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, sachwidrige Erwägungen in die Wertung mit eingeflossen sind oder der Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt worden ist (Ermessensfehlgebrauch).

    Für den Fall fortbestehender Beschaffungsabsicht hat die Rechtsprechung schon wiederholt entschieden, dass eine Rechtsverletzung dadurch beseitigt werden kann, dass die Aufhebungsentscheidung aufgehoben und das Ausschreibungsverfahren fortgesetzt wird (OLG München vom 31.10.2012 - Verg 19/12; OLG Düsseldorf vom 13.12.2006 - Verg 54/06;.

  • VK Südbayern, 16.09.2015 - Z3-3-3194-1-27-04/15

    Fehler des Auftraggebers rechtfertigen keine Aufhebung der Ausschreibung!

    Diese Kompetenz ist Ausfluss seiner (vergabe-) verfahrensrechtlichen Dispositionsbefugnis, da eine Aufhebungsentscheidung im Ermessen der Vergabestelle steht (BGH, B. v. 10.11.2009 - Az.: X ZB 8/09; OLG München, B. v. 06.12.2012 - Az.: Verg 25/12; B. v. 31.10.2012 - Az.: Verg 19/12; B. v. 23.12.2010 - Az.: Verg 21/10; B. v. 29.09.2009 - Az.: Verg 12/09; B. v. 29.03.2007 - Az.: Verg 02/07).

    Diese Ermessensentscheidung kann daraufhin überprüft werden, ob die Vergabestelle überhaupt ihr Ermessen ausgeübt hat (Ermessensnichtgebrauch) oder ob sie das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten, von einem nicht zutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, sachwidrige Erwägungen in die Wertung mit eingeflossen sind oder der Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt worden ist (Ermessensfehlgebrauch) (OLG Karlsruhe, B. v. 27.09.2013 - Az.: 15 Verg 3/13; OLG München, B. v. 04.04.2013 - Az.: Verg 4/13; B. v. 06.12.2012 - Az.: Verg 25/12; B. v. 31.10.2012 - Az.: Verg 19/12; VK Baden-Württemberg, B. v. 21.03.2013 - Az.: 1 VK 06/13; VK Niedersachsen, B. v. 13.12.2013 - Az.: VgK-42/2013; VK Nordbayern, B. v. 02.07.2013 - Az.: 21.VK - 3194 - 24/13; VK Rheinland-Pfalz, B. v. 06.02.2013 - Az.: VK 1 - 35/12).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bei der Prüfung eines zur Aufhebung berechtigenden schwerwiegenden Grundes strenge Maßstäbe anzulegen (so auch OLG München B. v. 04.04.2013 - Az.: Verg 4/13; B. v. 31.10.2012 - Az.: Verg 19/12).

  • OLG München, 07.03.2013 - Verg 36/12

    Vergabeverfahren: Zuschlagsverbot bei unangemessen hohen Preisen und

    Für den Fall fortbestehender Beschaffungsabsicht hat die Rechtsprechung schon wiederholt entschieden, dass eine Rechtsverletzung dadurch beseitigt werden kann, dass die Aufhebungsentscheidung aufgehoben und das Ausschreibungsverfahren fortgesetzt wird (OLG München vom 31.10.2012 - Verg 19/12; OLG Düsseldorf vom 13.12.2006 - Verg 54/06;.
  • OLG Naumburg, 17.12.2021 - 7 Verg 3/21

    Ersatzneubau Gymnasium - Aufhebung einer Ausschreibung bei coronabedingter

    Die Ausübung dieses Ermessens kann von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Auftraggeber sein Ermessen ausgeübt hat, ob er in seine Ermessensausübung sämtliche für und wider eine Aufhebung der Ausschreibung sprechenden Umstände einbezogen hat und ob er mit seiner Entscheidung den Ermessensspielraum und insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (vgl. nur OLG Naumburg, Beschluss v. 13.10.2006, 1 Verg 7/06 "BAB: Erd- und Deckenbau IV", in juris Rz. 41 ff.; OLG Koblenz, Beschluss v. 23.12.2003, 1 Verg 8/03, VergabeR 2004, 244, in juris Rz. 30; OLG Celle, Beschluss v. 10.06.2010, 13 Verg 18/09, in juris Rz. 20; OLG München, Beschluss v. 31.10.2012, Verg 19/12 "Kinderpalliativzentrum", VergabeR 2013, 487, in juris Rz. 39, 42).
  • VK Baden-Württemberg, 10.05.2013 - 1 VK 10/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit einer Rubrumsberichtigung; Aufhebung

    Hierauf wurde auch in der Entscheidung des OLG München vom 31.10.2012 (Verg 19/12) Bezug genommen.
  • VK Sachsen, 10.09.2015 - 1/SVK/022-15

    Angebotsbedingungen nicht eingehalten: Ausschluss auch im VOF-Verfahren!

    Ein solches Ansinnen verstieße gegen die wirtschaftliche Dispositionsfreiheit des Auftraggebers zumal im Vergaberecht kein Kontrahierungszwang existiert (OLG Saarbrücken, Urt. v. 18.06.2014 - 1 U 4/13, OLG München, B. v. 31.10.2012 - Verg 19/12, B. v. 28.8.2012 - Verg 11/12, VK Südbayern, B. v. 29.06.2015 - Z3-3-3194-1-22-03/15).
  • VK Südbayern, 29.06.2015 - Z3-3-3194-1-22-03/15

    Auftragswert überschritten: Wann ist die (sanktionslose) Aufhebung möglich?

  • VK Bund, 11.06.2013 - VK 1-33/13

    Nachprüfungsverfahren: Lieferung und Montage von HKLS-Anlagen

  • VK Westfalen, 17.06.2016 - VK 1-21/16

    Überprüfung einer Aufhebungsentscheidung setzt Erreichen des Schwellenwerts

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - VII-Verg 19/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34398
OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - VII-Verg 19/12 (https://dejure.org/2012,34398)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.09.2012 - VII-Verg 19/12 (https://dejure.org/2012,34398)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. September 2012 - VII-Verg 19/12 (https://dejure.org/2012,34398)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - Verg 19/12
    Dazu gehören auch Kostenentscheidungen, mit denen die Vergabekammer Gebühren und Auslagen nach § 128 Abs. 1 GWB festgesetzt hat (BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10 - juris Tz. 9; Ziekow/Völlink, Vergaberecht, § 116 GWB Rn. 2 m.w.N.).

    Das präjudiziert indes nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht die auch hier zu beantwortende Frage, ob in einem danach angestrengten gerichtlichen Verfahren zur Überprüfung der Gebührenfestsetzung durch die einer Widerspruchsbehörde ähnelnden, aber streitentscheidende Verwaltungsakte erlassenden Vergabekammer Gerichtsgebühren entstehen und der im Beschwerdeverfahren unterliegenden Seite aufzubürden sind (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 - juris Tz. 23 f.).

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 67/11

    Rechtsnatur des Abschlusses von Rabattverträgen zwischen gesetzlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - Verg 19/12
    Insbesondere hat sie zu Recht auch die Antragsgegnerin auf der Grundlage des Beschlusses des Senats vom 11. Januar 2012 (VII-Verg 67/11) mit einer Gebühr belastet, die sie beanstandungsfrei auf 5.475,- EUR festgesetzt hat.

    Mit zutreffender Begründung hat sich die Vergabekammer vielmehr sowohl an der vom Senat in seinem Beschluss vom 11. Januar 2012 (VII-Verg 67/11) festgesetzten Kostenquote als auch dem festgesetzten Streitwert von 625.000,- EUR orientiert.

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - Verg 19/12
    Mangels positiver Regelung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist über die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Vergabenachprüfungssachen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich in analoger Anwendung der §§ 91 ff. ZPO zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - X ZB 14/00, BGHZ 146, 202, 216).
  • OLG Frankfurt, 02.10.2013 - 11 Verg 10/13

    Billigkeitsgründe für Nichterhebung von Gebühren nach § 128 III 6 GWB

    Diese Entscheidung unterliegt dem pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle; sie ist vom Beschwerdegericht nur auf Ermessensfehler hin zu überprüfen (BGH NZBau 2012, 186; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7.9.2012, VII-Verg 19/12).

    Hätte die Antragstellerin lediglich gegen diesen Teil des Beschlusses Beschwerde eingelegt, so wäre die Entscheidung gerichtsgebührenfrei ergangen; außergerichtliche Kosten wären nicht erstattungsfähig gewesen (vgl. BGH NZBau 2012, 186, 188; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7.9.2012, VII-Verg 19/12).

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2013 - Verg 3/13

    Hochschule muss Kosten der Vergabekammer tragen!

    Da die Beschwerde sich gegen die Gebührenfestsetzung der Vergabekammer richtet, ergeht analog §§ 68 Abs. 3, 66 Abs. 8 GKG die Entscheidung gerichtsgebührenfrei und werden außergerichtliche Kosten nicht erstattet (vgl. BGH, a.a.O., juris Rn. 22-24; Senat, Beschl. v. 07.09.2012, VII-Verg 19/12).
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